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Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät II - Institut für Informatik

Aufhebung von Studiengängen mit dem Abschlussziel Diplom

Datum: 31.1.2012

Sehr geehrte Studierende im Diplomstudiengang Informatik

§ 11 Abs. 1 des Hochschulvertrages mit dem Land Berlin sowie § 126 Abs. 5 des novellierten Berliner Hochschulgesetztes verpflichten uns, Studiengänge mit dem Abschlussziel Diplom innerhalb gewisser Fristen aufzuheben. Erklärtes Ziel der Humboldt-Universität ist es aber, die noch in diesem Studiengang immatrikulierten Studierenden zu einem erfolgreichen Studienabschluss zu führen. Aufgrund der Größe dieser Gruppe ist für das Erreichen dieses Zieles von einem erheblichen Beratungs- und Betreuungsaufwand auszugehen. Um diesen voraussichtlich sehr zeitaufwändigen Prozess rechtzeitig und erfolgreich abschließen zu können, möchte ich Sie bereits jetzt ausführlich darüber informieren und lade Sie für den

1.6.2012, 11.15 Uhr
in den Raum 0'115. Erwin Schrödinger-Zentrum Adlershof
Rudower Chaussee 26. 12489 Berlin

zu einer Informationsveranstaltung ein. Schwerpunkt dieser Veranstaltung wird es sein, eine umfassende Darstellung der Planungen des Instituts zur Aufhebung des Studiengangs zu geben. Desweiteren werden Sie Gelegenheit haben, Antworten auf grundsätzliche Fragen zu erhalten.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass der Gesetzgeber mit der am 2. Juni 2011 in Kraft getretenen Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) eine gravierende Änderung hinsichtlich des Prüfungsanspruches gemäß § 30 Abs. 6 BerlHG beschlossen hat: Während der Prüfungsanspruch gemäß § 30 Abs. 6 BerlHG grundsätzlich auch nach der Exmatrikulation erhalten bleibt, hat der Gesetzgeber mit den Übergangsregelungen in § 126 Abs. 5 BerlHG eine Einschränkung dieses Anspruches für Diplom- und Magisterstudiengänge vorgenommen. Demnach legen die Hochschulen für diese Studiengänge fest, zu welchem Termin letztmalig die Abschlussprüfung abgelegt werden kann. Nach Ablauf des Prüfungsverfahrens ist der jeweilige Studiengang aufgehoben.
Auf dieser Grundlage hat der Fakultätsrat am 16.1.2012 beschlossen, dass die Abschlussprüfung im Diplomstudiengang Informatik

letztmalig im Sommersemester 2018

abgelegt werden kann. Bei der Festlegung dieses Termins hat der Fakultätsrat insbesondere die Regelstudienzeit und die Zeit für den Vertrauensschutz berücksichtigt, da eine Zulassung zum Diplomstudiengang Informatik letztmalig zum Wintersemester 2008/2009 erfolgte.
Für Sie ergeben sich hieraus zwei wesentliche Konsequenzen:

  1. Aufgrund der Sonderregelung in § 126 Abs. 5 BerlHG erlischt – mit Ausnahme ggf. notwendiger Wiederholungsprüfungen – der Prüfungsanspruch im Diplomstudiengang Informatik mit Ablauf des Sommersemesters 2018. Für Härtefälle sind Ausnahmen möglich, die auf schriftlichen Antrag des Studierenden vom Prüfungsausschuss genehmigt werden müssen.
  2. Mit Ablauf des Sommersemesters 2018 ist der Diplomstudiengang Informatik aufgehoben, d.h. eine Rückmeldung zum darauf folgenden Semester ist gemäß § 7 Abs. 2 der Allgemeinen Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (ASSP) nicht mehr möglich. In der Folge ist eine Fortsetzung des Studiums nur noch nach einem Wechsel in einen Studiengang des neuen gestuften Studiensystems möglich.

Das Institut wird versuchen, mit einem umfassenden Beratungsangebot dafür Sorge zu tragen, dass alle betroffenen Studierenden ihren Abschluss noch vor der Aufhebung des Studiengangs erreichen können. Neben der oben angesprochenen Informationsveranstaltung stehen Ihnen hierfür ab dem 1.7.2012 die folgenden Studienfachberaterinnen und Studienfachberater für individuelle Beratungen zur Verfügung:

Auch wenn im Augenblick noch mehr als vier Jahre für den Besuch von Lehrveranstaltungen und die Erbringung der notwendigen Studien- und Prüfungsleistungen zur Verfügung stehen, möchte ich Sie vor dem Hintergrund der beiden oben genannten Konsequenzen, die sich aus der Novelle des Berliner Hochschulgesetzes ergeben, auf die Konsequenzen der Aufhebung und damit auf die Dringlichkeit der Erbringung der geforderten Leistungen hinweisen. Bitte nehmen Sie die Beratungsangebote in Ihrem eigenen Interesse möglichst bald in Anspruch, damit gemeinsam mit Ihnen ein Ihren individuellen Umständen entsprechender Studienplan erstellt werden kann, der Sie rechtzeitig zu einem erfolgreichen Studienabschluss führt.

Mit freundlichen Grüßen,


Ulf Leser