Humboldt-Universität zu Berlin - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät - Institut für Informatik


Aufhebung von Studiengängen mit dem Abschlussziel Diplom

 

Sehr geehrte Studierende im Diplomstudiengang Informatik

§ 11 Abs. 1 des Hochschulvertrages mit dem Land Berlin sowie § 126 Abs. 5 des novellierten Berliner Hochschulgesetztes verpflichten uns, Studiengänge mit dem Abschlussziel Diplom innerhalb gewisser Fristen aufzuheben. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass der Gesetzgeber mit der am 2. Juni 2011 in Kraft getretenen Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) eine gravierende Änderung hinsichtlich des Prüfungsanspruches gemäß § 30 Abs. 6 BerlHG beschlossen hat: Während der Prüfungsanspruch gemäß § 30 Abs. 6 BerlHG grundsätzlich auch nach der Exmatrikulation erhalten bleibt, hat der Gesetzgeber mit den Übergangsregelungen in § 126 Abs. 5 BerlHG eine Einschränkung dieses Anspruches für Diplom- und Magisterstudiengänge vorgenommen. Demnach legen die Hochschulen für diese Studiengänge fest, zu welchem Termin letztmalig die Abschlussprüfung abgelegt werden kann. Nach Ablauf des Prüfungsverfahrens ist der jeweilige Studiengang aufgehoben.
Auf dieser Grundlage hat der Fakultätsrat am 16.1.2012 beschlossen, dass die Abschlussprüfung im Diplomstudiengang Informatik

letztmalig im Sommersemester 2018

 

abgelegt werden kann. Bei der Festlegung dieses Termins hat der Fakultätsrat insbesondere die Regelstudienzeit und die Zeit für den Vertrauensschutz berücksichtigt, da eine Zulassung zum Diplomstudiengang Informatik letztmalig zum Wintersemester 2008/2009 erfolgte.
Für Sie ergeben sich hieraus zwei wesentliche Konsequenzen:

  1. Aufgrund der Sonderregelung in § 126 Abs. 5 BerlHG erlischt – mit Ausnahme ggf. notwendiger Wiederholungsprüfungen – der Prüfungsanspruch im Diplomstudiengang Informatik mit Ablauf des Sommersemesters 2018. Für Härtefälle sind Ausnahmen möglich, die auf schriftlichen Antrag des Studierenden vom Prüfungsausschuss genehmigt werden müssen.
  2. Mit Ablauf des Sommersemesters 2018 ist der Diplomstudiengang Informatik aufgehoben, d.h. eine Rückmeldung zum darauf folgenden Semester ist gemäß § 7 Abs. 2 der Allgemeinen Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (ASSP) nicht mehr möglich. In der Folge ist eine Fortsetzung des Studiums nur noch nach einem Wechsel in einen Studiengang des neuen gestuften Studiensystems möglich.

 

Die Studienberatung steht Ihnen für individuelle Beratungen zur Verfügung.