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Mono- und Kombi-Bachelor: Informationen zum Wechsel von SPO 2015 zu SPO 2022 (Mono) bzw. von SPO 2015 zu SPO 2022 oder SPO 2024 (Kombi)

Diese Seite adressiert Studierende, die noch im Mono- oder Kombi-Bachelorstudiengang Informatik nach der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung von 2015 studieren (sog. SPO 2015, beim Kombi betrifft dies die sog. 1. Änderung). Diese fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen treten mit Ablauf des 30.09.2025 außer Kraft. Sie werden als Mono-Student Ihr Studium daher ab dem Wintersemester 2025/26 nach der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung fortführen (AMB der HU Nr. 09/2022), sog. SPO 2022. Sie werden zum 01.10.2025 automatisch umgeschrieben.

Bei Kombi-Studierenden der SPO 2015 (1. Änderung) geschieht die automatische Umschreibung auch zu diesem Datum in die SPO 2015 (2. Änderung), die teilweise auch SPO 2022 genannt wird. Von den betroffenen Kombi-Studierenden ist zu beachten, dass die SPO 2015 (2. Änderung) bereits ein Jahr später ausläuft. Es wird empfohlen, einen Doppelwechsel zu vermeiden -- entweder durch rechtzeitigen Abschluss des Studiums oder durch einen rechtzeitigen Wechsel von SPO 2015 (1. Änderung) in die SPO 2024.

Was bedeutet das für Sie, wenn Sie Ihr Studium nicht vorher vollständig abschließen?

  • Prüfen Sie dazu die Äquivalenzregeln des Prüfungsausschusses (PA) genau. Dort ist festgelegt, welche Leistungen beim Wechsel übernommen werden und welche ggf. dann noch zusätzlich erbracht werden müssen. Beachten Sie auf der Seite des PA auch andere relevante Beschlüsse; insbesondere könnten die "Module für Wechselnde" für Sie relevant sein.
  • Um die Arbeit mit den Äquivalenzregeln zu vereinfachen, können Sie zumindest für den Mono-Bachelor ein kleines Tool verwenden, das Ihnen die Arbeit mit den Äquivalenzregeln erleichtert. Der Link funktioniert nur aus dem HU-Netz; ein VPN ist ggf. notwendig. (Disclaimer: Auch wenn wir uns bei der Erstellung dieses Tools Mühe gegeben haben: sollten sich doch Abweichungen zu den Äquivalenzregeln eingeschlichen haben, so ist nur das vom PA beschlossene PDF rechtlich verbindlich.)
  • Wir gehen davon aus, dass ein genaues Lesen der Äquivalenzregeln die meisten Fragen bereits beantwortet.
  • Für schwierige Fälle plant das Institut für das Wintersemester 2024/25 einige (wenige) Info-/Beratungstermine:
    • Allgemeine Informationsveranstaltung durch Prof. H. Meyerhenke (GD Lehre): Donnerstag, 21. November 2024, 17:00-18:00 Uhr, im Raum 3.101 in der Rudower Chaussee 25 (JvN-Haus). Der Besuch dieser Veranstaltung wird allen Betroffenen empfohlen, die noch offene Fragen haben. Eine persönliche Beratung ist an diesem Termin allerdings nicht vorgesehen. Antworten auf einige der an diesem Termin gestellten Fragen finden Sie in dieser Fragensammlung.
    • Sonderberatungstermine für besonders knifflige Fälle durch Prof. A. Akbik: Jeweils freitags von 11:00-12:00 Uhr am 13. Dezember 2024, 17. Januar 2025, 14. Februar 2025. Anmeldung vorab per E-Mail bei Prof. Akbik. Er verschickt in seiner Antwort den zugehörigen Zoom-Link.